Was muss auf der Tierarztrechnung stehen? Die Mindestangaben nach § 7 GOT
Was auf jeder Tierarztrechnung mindestens stehen muss, regelt § 7 Abs. 4 der Gebührenordnung für Tierärzte: sechs Angaben, dazu gesondert ausgewiesene Arzneimittel, Material und Auslagen. Mit Checkliste zum Abhaken und einer markierten Beispielrechnung.
Von der AskmyPets-Redaktion · Stand: · Beträge aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis
Die sechs Mindestangaben nach § 7 Abs. 4 GOT
Die Rechnung muss mindestens enthalten:
- Datum der Leistung – der Tag, an dem behandelt wurde, nicht nur das Rechnungsdatum.
- Tierart – für die die Leistung erbracht wurde, etwa Hund oder Katze.
- Diagnose oder Grund der Konsultation – eines von beiden genügt.
- Berechnete Leistung mit GOT-Nummer – die laufende Nummer aus der ersten Spalte des Gebührenverzeichnisses.
- Rechnungsbetrag – der Betrag, den du zahlen sollst.
- Umsatzsteuer – die Sätze im Verzeichnis sind Nettobeträge (§ 1 Abs. 3 GOT).
Außerdem gesondert auszuweisen sind Entschädigungen, Auslagen und die Entgelte für Arzneimittel sowie für verbrauchtes und abgegebenes Material, soweit sie nicht in den Gebührensätzen enthalten sind. Und auf Verlangen muss die Praxis die Rechnung aufgliedern (§ 7 Abs. 4 GOT).

Was die GOT nicht vorschreibt
Rechnungen enthalten oft mehr, als § 7 GOT verlangt: Anschriften, eine Rechnungsnummer, den Namen des Tieres oder den Satz je Leistung. Das ist üblich und hilfreich, aber keine Vorgabe der GOT. Ob eine Rechnung zusätzlich steuerliche Angaben braucht, regelt das Umsatzsteuerrecht; das ist nicht Thema dieser Seite.
Wann die Rechnung fällig ist
Fällig wird die Vergütung, wenn dir eine Rechnung erteilt worden ist (§ 7 Abs. 3 GOT). Fehlen Angaben, bitte die Praxis um eine ergänzte Rechnung.
Checkliste zum Abhaken
- Datum der Leistung
- Tierart
- Diagnose oder Grund der Konsultation
- Berechnete Leistung mit GOT-Nummer
- Rechnungsbetrag
- Umsatzsteuer
- Arzneimittel, Material und Auslagen gesondert ausgewiesen
Nicht vorgeschrieben, aber üblich: Anschriften, Rechnungsnummer, Name des Tieres, Satz je Leistung.
Wenn etwas fehlt
- Frag freundlich in der Praxis nach und bitte um eine ergänzte Rechnung.
- Ist dir eine Position zu pauschal, verlange eine Aufgliederung (§ 7 Abs. 4 GOT).
- Braucht deine Tierkrankenversicherung bestimmte Angaben, frag dort, welche.
- Kommt ihr nicht weiter, kannst du dich an die zuständige Landestierärztekammer wenden.
Die Beträge selbst kannst du im GOT-Rechner nachrechnen. Wie hoch ein Satz sein darf, steht im Ratgeber Was bedeutet der GOT-Satz?
Häufige Fragen
Muss der Faktor auf der Tierarztrechnung stehen?
§ 7 Abs. 4 GOT verlangt die GOT-Nummer, aber nicht ausdrücklich den Faktor. Du kannst ihn aus Betrag und einfachem Satz ausrechnen, zum Beispiel im GOT-Rechner, oder in der Praxis erfragen.
Muss die Diagnose auf der Tierarztrechnung stehen?
Die GOT verlangt die Diagnose oder den Grund der Konsultation. Bei einer Vorsorgeuntersuchung genügt also auch der Grund des Besuchs. Ob deine Tierkrankenversicherung eine Diagnose braucht, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Was tun, wenn die GOT-Nummern fehlen?
Die laufende Nummer aus dem Gebührenverzeichnis gehört nach § 7 Abs. 4 GOT zu jeder berechneten Leistung. Bitte die Praxis um eine ergänzte Rechnung.
Wie muss ein Impfstoff auf der Rechnung stehen?
Arzneimittel wie Impfstoffe sind gesondert auszuweisen, soweit sie nicht in den Gebühren enthalten sind (§ 7 Abs. 4 GOT). Ist dir eine Position zu pauschal, kannst du eine Aufgliederung verlangen.
Fehlt auf deiner Rechnung etwas?
Lass sie komplett erklären: Foto oder PDF hochladen, die Analyse zeigt fehlende Pflichtangaben nach § 7 GOT, erklärt jede Position und gleicht sie mit der GOT ab. Ab 3,90 €.
Quellen
- § 1 GOT – Grundsatz
- § 7 GOT – Gebühren- und Rechnungsbestandteile, Fälligkeit
- Gebührenverzeichnis der GOT (Anlage zu den §§ 1 und 2)
Gebührenverzeichnis in der Fassung „Geändert durch Art. 2 V v. 15.3.2023 I Nr. 70“, abgerufen am 27. Oktober 2026. Stand dieser Seite: 31. Oktober 2026.
Diese Seite ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Was auf deiner Rechnung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab; im Zweifel frag in deiner Praxis nach.
